>> Klasse A1

       
       
Leichtkrafträder bis 125 ccm (Roller / Motorrad)

        Mindestalter: 16 Jahre

        Informationen:

        Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 cm3 und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Bis zur Vollendung
        des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.
        Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h
        dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr
        vollendet haben.

        Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 beinhaltet außerdem die Klasse M

        Wenn möglich erfolgt die Begleitung mit dem Motorrad