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Klasse A1
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Leichtkrafträder bis 125 ccm (Roller / Motorrad)
Mindestalter: 16 Jahre
Informationen:
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 cm3 und nicht mehr
als 11 KW Motorleistung. Bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80
km/h gefahren werden.
Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h
dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden,
wenn sie das 18. Lebensjahr
vollendet haben.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 beinhaltet außerdem die Klasse M
Wenn möglich erfolgt die Begleitung mit dem Motorrad