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Klasse A
beschränkt
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Krafträder mit Leistungsbeschränkung auf 25 KW /34 PS
Mindestalter: 18 Jahre
Informationen:
Die
Fahrerlaubnis der Klasse A beschränkt
berechtigt zum Fahren von Krafträdern mit einem
Hubraum von mehr
als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr
als
45 km/h, beschränkt auf 25 KW (34 PS) und max. 0,16 KW pro kg
Leergewicht.
Nach 2 Jahren gibt es eine automatische Aufhebung der
Leistungsbeschränkung.
Wenn möglich erfolgt die Begleitung mit dem Motorrad.