>> Klasse A beschränkt

       
        Krafträder mit Leistungsbeschränkung auf 25 KW /34 PS

        Mindestalter: 18 Jahre

        Informationen:

        Die Fahrerlaubnis der Klasse A beschränkt berechtigt zum Fahren von Krafträdern mit einem
        Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als
        45 km/h, beschränkt auf 25 KW (34 PS) und max. 0,16 KW pro kg Leergewicht.
       
       
Nach 2 Jahren gibt es eine automatische Aufhebung der Leistungsbeschränkung.

        Wenn möglich erfolgt die Begleitung mit dem Motorrad.