>> Klasse B
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Pkw und kleine Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre
Informationen:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen
Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
3500 kg und mit nicht mehr als acht
Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer
zulässigen Gesamtmasse bis zur
Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige
Gesamtmasse der Kombination 3500 kg
nicht übersteigt)
Die Fahrerlaubnis der Klasse B beinhaltet außerdem die Klassen M, L und S