>> Klasse B

       
        Pkw und kleine Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse

        Mindestalter: 18 Jahre

        Informationen:

        Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
        3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer
        zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur
        Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg
        nicht übersteigt)

        Die Fahrerlaubnis der Klasse B beinhaltet außerdem die Klassen M, L und S