>> Klasse BF 17
![]()
Pkw und kleine Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 17 Jahre
Informationen:
Nachdem
der Prüfling die Fahrprüfung
bestanden hat,
erhält
dieser eine entsprechende
Prüfbescheinigung
und darf bis zur
Vollendung des 18.
Lebensjahrs
nur gemeinsam mit einer
Begleitperson
fahren.
Diese
Person (Mehrfachnennungen möglich) muss vorher namentlich benannt
und in die Prüfbescheinigung
eingetragen werden.
Außerdem ist die
Fahrberechtigung mit 17 Jahren an
einige weitere Auflagen
für die Begleitpersonen
gebunden.
So muss diese mindestens 30 Jahre alt sein und fünf Jahre
ununterbrochen eine
Fahrerlaubnis gehabt haben wobei ein Fahrverbot
nicht als Unterbrechung zählt. Außerdem darf die
Person zum
Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung maximal drei Punkte im
Verkehrszentralregister in Flensburg vorweisen.
Des weiteren ist die Fahrerlaubnis nur in Deutschland und nicht im
Ausland gültig.
Der Führerschein der Klasse B umfasst außerdem die Klassen M, L und S