>> Klasse BF 17

       
        Pkw und kleine Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse

        Mindestalter: 17 Jahre

        Informationen:

        Nachdem der Prüfling die Fahrprüfung bestanden hat, erhält dieser eine entsprechende
        Prüfbescheinigung und darf bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs nur gemeinsam mit einer
        Begleitperson fahren. Diese Person (Mehrfachnennungen möglich) muss vorher namentlich benannt
        und in die Prüfbescheinigung eingetragen werden.

        Außerdem ist die Fahrberechtigung mit 17 Jahren an einige weitere Auflagen für die Begleitpersonen
        gebunden. So muss diese mindestens 30 Jahre alt sein und fünf Jahre ununterbrochen eine
        Fahrerlaubnis gehabt haben wobei ein Fahrverbot nicht als Unterbrechung zählt. Außerdem darf die
        Person zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung maximal drei Punkte im
        Verkehrszentralregister in Flensburg vorweisen.
        Des weiteren ist die Fahrerlaubnis nur in Deutschland und nicht im Ausland gültig.

        Der Führerschein der Klasse B umfasst außerdem die Klassen M, L und S