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Klasse
M
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Kleinkrafträder / Roller bis 50 ccm)
Mindestalter: 16 Jahre
Informationen:
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
als 45 km/h und einer elektrischen
Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem
Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit
Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
und einer elektrischen
Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von
nicht mehr als 50 cm3 die
zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von
Fahrädern aufweisen).