>> Klasse M

       
        Kleinkrafträder / Roller bis 50 ccm
)

        Mindestalter: 16 Jahre

        Informationen:

        Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
        als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem
        Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die
        Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen
        Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 die
        zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen).